Leibniz Universität Hannover zur zentralen Website
Elektrotechnik
Informatik
Informationstechnik
Lehramt
Kontakt

Prüfungsausschuss Informatik

© Tim Oberschulte

Herzlich willkommen auf den Seiten des Prüfungssauschusses für die Studiengänge Informatik (B.Sc./M.Sc.) und Technische Informatik (B.Sc./M.Sc.).

 

Grundlage für Ihr Studium ist insbesondere die für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss (PA) ist für die in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig und überwacht die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen.

Herzlich willkommen auf den Seiten des Prüfungssauschusses für die Studiengänge Informatik (B.Sc./M.Sc.) und Technische Informatik (B.Sc./M.Sc.).

 

Grundlage für Ihr Studium ist insbesondere die für Ihren Studiengang gültige Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss (PA) ist für die in dieser Ordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig und überwacht die Einhaltung aller relevanten Bestimmungen.

Hinweis vor Kontaktaufnahme

Bitte wenden Sie sich für Anfragen immer zuerst an die zuständigen Ansprechpartnerinnen im Fakultätsprüfungsamt.


Anträge können formlos, aber grundsätzlich schriftlich und in verständlicher Sprache mit eigenhändiger Unterschrift gestellt werden.


Bitte beschreiben Sie in dem Antrag kurz Ihr Anliegen und nennen Sie zusätzlich 1.) Ihren Namen, 2.) Ihre Postanschrift und E-Mail-Adresse sowie 3.) Ihren Studiengang, das Fachsemester und Ihre Matrikelnummer.

AKTUELLE MITTEILUNGEN FÜR STUDIERENDE UND PRÜFENDE

Keine Nachrichten verfügbar.

Anerkennung von Leistungen und Einstufung

  • Anerkennungsverfahren
    • Bitte schicken Sie vorab alle Unterlagen inklusive des Annerkennungsformulars (im Excel-Format) per E-Mail an die jeweils zuständige Sachbearbeiterin.
    • Bitte sehen Sie von Rückfragen in den ersten drei Wochen nach Einreichung der Unterlagen ab. Wir melden uns bei Ihnen.

     

    Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule im In- und Ausland erbracht worden sind, können nach Maßgabe der Lissabon-Konvention anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zu der im Studiengang zu erbringenden Leistung bestehen. Anträge auf Anerkennung sollen zu Beginn des Studiums gestellt werden. Leistungen, die an der LUH abgelegt wurden, werden von Amts wegen angerechnet. Leistungen, die außerhalb eines Studiums abgelegt worden sind, können zu maximal 50% der benötigten Leistungspunkte angerechnet werden.
    Eine Besprechung des Anliegens mit dem Studienberater wird empfohlen.

    Zur Vereinfachung der Bearbeitung stehen Ihnen die unten stehenden Excel-Tabellen zur Verfügung. Aufgetragen sind die Module im jeweiligen Studiengang. Tragen Sie in die erste freie Spalte jeweils die bereits erbrachte Lehrveranstaltung ein, die Sie für äquivalent halten. Rechts daneben bei Leistungen, die nicht an der LUH erworben wurden, die Semesterwochenstunden. Daneben tragen Sie die erworbenen Leistungspunkte und die jeweiligen Noten der Leistungen durch Komma getrennt ein. Die Durchschnittsnote wird vom Prüfungsausschuss gebildet.

    Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die angegebenen Leistungen äquivalent sind. Dabei sind die Modulbeschreibungen eine Entscheidungsgrundlage, auch zur Abschätzung der Tiefe der vermittelten Kompetenzen. Dann werden die Noten verrechnet und Leistungspunkte im Studiengang der LUH vergeben.
    Folgende weitere Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:

    • Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
    • Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden sind
    • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls

     

    Vordrucke:

     

    Rechtsgrundlagen:

    • § 10 Prüfungsordnung
    • § 7 Abs. 3 NHG
    • Lissabon-Konvention
  • Einstufung

    Die Einstufungsempfehlung wird auf Grundlage der bereits in einem anderen Studiengang erworbenen Leistungen, die an der LUH angerechnet werden können, erstellt. Erhalten Sie bei der voraussichtlichen Anerkennung mehr als 30 LP, können Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dann wird eine Einstufungsempfehlung erstellt, die direkt an das Immatrikulationsamt geleitet wird.
    Sind sie dann an der LUH immatrikuliert, sollten Sie die Anerkennung der Leistungen beantragen. Dafür genügt ein kurzer Antrag, die entsprechenden Unterlagen müssen nicht erneut eingereicht werden.
    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • Leistungsbescheinigung (Transcript of Records) der Herkunftsuniversität bzw. des bereits absolvierten Studiengangs
    • Modulbeschreibung der erbrachten Module, besonders wenn sie an einer anderen Hochschule belegt worden sind
    • Modulbeschreibung des anzurechnenden Moduls

Auflagenprüfungen

Die Anmeldung von Auflagenprüfungen erfolgt durch die Studierenden direkt im jeweiligen Institut. Nach dem Bestehen erhält das Immatrikulationsamt eine Bestätigung vom Institut.

Werden die Auflagenprüfungen nicht in dem vorgegebenen Zeitraum bestanden, wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordinatorin Informatik.

Vorgezogene Masterprüfungen

Es ist möglich, Module aus dem Masterstudium bereits im Bachelor zu absolvieren. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Ob Prüfungen vorgezogen werden können liegt im Ermessen der Prüferin oder des Prüfers.
  • Die Anmeldung für eine vorgezogene Prüfung ist erst möglich, wenn bereits 120 LP im Bachelor erbracht wurden.
  • Es dürfen maximal 30 LP vorgezogen werden.
  • Eine bestandene vorgezogene Prüfung wird von Amts wegen anerkannt. Eine erneute Teilname (beispielsweise zur Notenverbesserung) ist nicht möglich.
  • Bei Nichtbestehen werden die Versuche gezählt.

Für die Anmeldung einer vorgezogenen Prüfungsleistung nutzen Sie bitte das entsprechende Formular. Die Einwilligung des Prüfers, die Prüfung als vorgezogene Leistung abzunehmen, ist vor der Anmeldung einzuholen. Erst dann kann die Prüfung mitgeschrieben werden. Die Anmeldung muss im Anmeldezeitrum im Fakultätsprüfungsamt erfolgen.

Prüfungsrücktritt

Für Hinweise und Formulare zum Prüfungsrücktritt und zur Fristverlängerung wählen Sie Ihren jeweiligen Studiengang aus:

Studium Generale

Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus dem Leibniz Language Centre (LLC), der Einrichtung ZQS/Schlüsselkompetenzen gewählt werden. Für den Erwerb der Leistungspunkte müssen die Lehrveranstaltungen mit einer Prüfung / einem Leistungsnachweis abschließen. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit den Prüfenden der Lehrveranstaltung auf und klären Sie, ob Ihnen erlaubt wird, an der Prüfung teilzunehmen. Veranstaltungen, in denen nur die Anwesenheit bescheinigt wird, können nicht angerechnet werden. Aus dem Lehrangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik dürfen dabei nur Veranstaltungen gewählt werden, die im Modulkatalog explizit dem Kompetenzbereich Studium Generale zugeordnet sind. Lehrveranstaltungen, die im Modulkatalog Informatik / Technische Informatik verzeichnet sind, müssen im Prüfungsmeldezeitraum online angemeldet werden. Lehrveranstaltungen anderer Anbieter (andere Fakultäten, LLC, ZQS) müssen nicht angemeldet werden. Bitten Sie die Prüfenden/Lehrpersonen in diesem Fall, eine Bescheinigung („Schein“) über die absolvierte Leistung auszustellen. Diese Bescheinigung reichen Sie anschließend beim Prüfungsamt ein. Für Sprachkurse des Leibniz Language Centre hat der Prüfungsausschuss beschlossen: „Für Sprachkurse im Studium Generale wird 1 LP pro 1 SWS angerechnet. Deutsch für Muttersprachler und andere Sprachen, die Bildungssprache im Herkunftsland sind, werden nicht angerechnet und können nur als Zusatzleistung bewertet werden. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können Deutschkurse ab B2/C1 belegen.“ Bescheinigte Gremienarbeit an der LUH kann angerechnet werden.

Ausnahmeregel letzte Klausur

Der Prüfungsausschuss lässt am Ende des Prüfungszeitraumes auf Antrag folgende Ausnahmeregelung zu. Die Ausnahme dient zum Erreichen der Punktegrenzen für

  • den Abschluss des Studiums oder
  • die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Es ist möglich, eine einzige Prüfungsleistung in dem Zeitraum bis zum Beginn des nächsten Prüfungszeitraumes abzulegen. Der oder die Prüfende muss einverstanden sein und legt die Prüfungsform (mündlich oder schriftlich) fest. Weiterhin muss die Prüfungsleistung im aktuellen Prüfungszeitraum angemeldet, versucht und nicht bestanden worden sein, oder aufgrund eines triftigen Grundes (bspw. Krankheit) nicht angetreten worden sein. Das Aufeinandertreffen zweier Prüfungstermine auf den gleichen Termin stellt keinen triftigen Grund dar. Dem Studierenden fehlen nur noch die Leistungspunkte aus dieser einen Prüfungsleistung (oder ggf. der Abschlussarbeit) zum Erreichen der o.g. Punktegrenzen.

Diese Ausnahmeprüfung zählt als Prüfungsversuch im Sinne der Prüfungsordnung.

Nachmeldung von Prüfungen

Der Anmeldezeitraum ist verbindlich. Eine Nachmeldung ist grundsätzlich nicht mehr möglich. Daher wird empfohlen, sich bereits zum Beginn des Anmeldezeitraumes zu den jeweiligen Prüfungsleistungen anzumelden. Sie können sich problemlos innerhalb der Rücktrittsfrist abmelden.

Verfahren zu Abschlussarbeiten

Vor dem Beginn der Bearbeitung einer studentischen Abschlussarbeit ist ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit zu stellen. Das Verfahren von der Bearbeitung bis zur Bewertung und Notenvergabe gliedert sich in vier Schritte:

  • 1) Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit beim Fakultätsprüfungsamt

    Zunächst füllen Sie nur die Seite 1 des Zulassungsantrags aus. Die Abgabe erfolgt beim Fakultätsprüfungsamt. Dort werden die Voraussetzungen für die Zulassung geprüft. 

    Antrag zur Bachelorarbeit

    Antrag zur Masterarbeit

    Zum Abgleich Ihrer persönlichen Daten reichen Sie bitte zusätzlich zum Zulassungsantrag eine Kopie Ihres Personalausweises (oder vergleichbares Dokuments) ein. Bitte schwärzen Sie dabei unbedingt alle nicht relevanten Daten (insbesondere die Ausweisnummer!) bis auf Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort.

  • 2) Vergabe des Themas durch Erstprüfende und Anmeldung der Abschlussarbeit

    Mit Ihrer Erstprüferin bzw. Ihrem Erstprüfer besprechen Sie das Thema. Gemäß Prüfungsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik legen ausschließlich die Professorinnen und Professoren der Fakultät die Themen für studentische Abschlussarbeiten fest. Die Arbeiten finden als Teil der akademischen Ausbildung dann in aller Regel auch in den Instituten und Fachgebieten unserer Fakultät statt. Externe Abschlussarbeiten kommen für unsere Fakultät nur dann in Betracht, wenn diese in eine bestehende oder zukünftige Kooperation eingebettet sind/werden können und eine wie an der Universität übliche Betreuung vor Ort gewährleistet werden kann. 

    Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer findet eine Zweitprüferin bzw. einen Zweitprüfer.

    Auf dem Formular wird das Thema vermerkt und mit Datum und Unterschrift bestätigt. Damit wird auch das Abgabedatum festgelegt und von Ihnen bestätigt.

    Das Formular wird von der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer zur Zweitprüferin bzw. zum Zweitprüfer geschickt.

    Das Thema kann einmalig im ersten Drittel der Bearbeitungszeit ohne Konsequenzen zurückgegeben werden. Eine erneute Anmeldung hat dann innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen.

  • 3) Bearbeitung und Abgabe der Abschlussarbeit

    Die Bachelorarbeit muss nach Ausgabe des Themas in 4 Monaten, die Masterarbeit in 6 Monaten schriftlich und elektronisch beim Institut der Erstprüferin bzw. des Erstprüfers abgegeben werden. Eine Verlängerung ist in begründeten Ausnahmefällen um maximal ein Drittel der Bearbeitungszeit möglich. Eine Fristverlängerung ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen.

    Eine Erklärung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe und eine Nutzung mit keinen anderen als den angegebenen Quellen verfasst wurde, ist fest in alle gedruckten Exemplare zu integrieren und handschriftlich zu unterschreiben.

    Die Erstprüferin bzw. der Erstprüfer unterrichtet das Akademische Prüfungsamt über die Abgabe. Das Abgabedatum wird auf der Arbeit vermerkt.

    Der Kolloquien-Termin wird gemeinsam mit der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer vereinbart.

  • 4) Bewertung und Notenvergabe

    Die Beweggründe und Bewertung werden von der erstprüfenden Person tabellarisch festgehalten und an die zweitprüfende Person geschickt.

    Die zweitprüfende Person bewertet die Arbeit und begründet ihre Entscheidung. Sie kann sich der Bewertung der erstprüfenden Person anschließen.

    Die Noten werden i.d.R. innerhalb von 4 Wochen ans Fakultätsprüfungsamt gesendet. Auf Wunsch wird die Bewertung mit Ihnen besprochen. Die Prüfenden bewahren die Begründung für die Notenvergabe auf.

Informationsvideo: How to ...Bachelorarbeit

Ein Interview mit den Professoren Ponick und Vollmer

Sie stehen kurz vor dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums oder haben auch schon in früheren Semestern Fragen zur Bachelorarbeit? Die Professoren Ponick und Vollmer geben Ihnen hilfreiche Tipps für das erfolgreiche Finden und Verfassen einer Bachelorarbeit.

Fristverlängerung

Nach § 15 der Prüfungsordnung kann die Abgabefrist einer Prüfungsleistung verlängert werden. Dafür müssen Sie die Gründe für das Versäumnis schriftlich glaubhaft machen (bspw. Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit). Der Prüfungsausschuss kann in solchen Fällen die Bearbeitungsdauer höchstens um ein Drittel der Bearbeitungsdauer verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen möglich (vgl. § 15 (6)).

Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("Gelber Schein") genügt nicht.

Folgende Unterlagen werden zur Entscheidung benötigt:

Übergangsregeln

Beratung & Sprechzeiten

Bitte nutzen Sie aus Gründen der Datensicherheit nur Ihre studentische E-Mail-Adresse der LUH zur Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss.

Sprechstunde Kerstin Gries

  • Eine telefonische Sprechstunde findet zu folgenden Zeiten statt: Montag und Donnerstag: 09:00 - 10:00 Uhr (Tel.: +49 511 762 14201).
  • Bei Bedarf schreiben Sie eine E-Mail (versehen mit Ihrem vollen Namen, Matrikelnummer und Studiengang) an kerstin.gries@fei.uni-hannover.de. Gegebenenfalls kann ein flexibler Termin vereinbart werden.

Sprechstunde Prof. Rohs (PA-Vorsitzender)

  • Die Sprechstunde findet montags 9:00-10:00 Uhr in der Appelstr. 9a (Geb. 3408) im Raum 906 (9. Obergeschoss) statt.
  • Melden Sie sich bitte zur Sprechstunde per Email an (vorsitz.pa-inf@fei.uni-hannover.de).

Sprechstunde Prof. Peissig (Stellv. PA-Vorsitzender)

  • Die regelmäßige Sprechstunde von Prof. Peissig findet donnerstags von 9:30 bis 11:30 Uhr statt.
  • Bitte kündigen Sie Ihr Anliegen spätestens einen Tag im Voraus per E-Mail an. Verwenden Sie dazu die Adresse des Sekretariats des Instituts IKT (sek@ikt.uni-hannover.de).
  • Geben Sie Ihre Matrikelnummer an und beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen.

Ansprechperson Informatik

Prof. Dr. Michael Rohs
Vorsitz
Adresse
Appelstraße 9a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
906
Adresse
Appelstraße 9a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
906

Ansprechperson Technische Informatik

Prof. Dr. Jürgen Peissig

Sachbearbeitung

© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung
© Julian Martitz
Kerstin Gries
Sachbearbeitung

Fakultätsprüfungsamt (Informatik)

© Julian Martitz
Kirstie Kohlmetz
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
© Julian Martitz
Kirstie Kohlmetz
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum

Fakultätsprüfungsamt (Technische Informatik)

© Julian Martitz
Marie Schollbach
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum
© Julian Martitz
Marie Schollbach
Sachbearbeitung
Kontakt für Studierende
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
Gebäude
Raum

Mitglieder

Prüfungsausschuss Informatik

Vorsitz

Prof. Dr. Michael Rohs

Stellvertretung des Prüfungsausschussvorsitz

Prof. Dr. Jürgen Peissig

Vertretung der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Jürgen Peissig
Prof. Dr. rer. nat. Heribert Vollmer

Stellvertretung der Professorinnen und Professoren

Prof. Dr. Ralph Ewerth
Prof. Dr.-Ing. Daniel Lohmann

Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

apl. Prof. Dr.-Ing. habil. Matthias Becker

Sachbearbeitung

Vertretung der Studierenden

Jonas Krage

Stellvertretung der Studierenden

Max Prahst