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Habilitieren an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik

© Udo Weihrauch

An der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik können Sie sich habilitieren. Meist werden Sie dafür als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Fachgebiet arbeiten und Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen.

 

Eine andere Möglichkeit für die weitere wissenschaftliche Qualifizierung nach der Promotion bietet die Fakultät für Elektrotechnik und Informatik im Rahmen von Juniorprofessuren an.

An der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik können Sie sich habilitieren. Meist werden Sie dafür als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Fachgebiet arbeiten und Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen.

 

Eine andere Möglichkeit für die weitere wissenschaftliche Qualifizierung nach der Promotion bietet die Fakultät für Elektrotechnik und Informatik im Rahmen von Juniorprofessuren an.

Habilitationsordnung der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik (2012)

Termine und Fristen

Einreichungstermine für Habilitationsgesuche und Termine für Habilitationsvorträge

Der Weg zur Habilitation

  • Schritt 1: Planung einer Habilitation

    Die Habilitation dient dem Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbstständiger Lehre. Mit der Habilitation wird der oder dem Habilitierten die Befugnis zur selbständigen Lehre an der Leibniz Universität Hannover für ein bestimmtes wissenschaftliches Fachgebiet erteilt (Lehrbefugnis, Venia Legendi).

    Wenn Sie sich habilitieren möchten, entwickeln Sie zuerst ein mögliches Forschungsthema und stimmen ab, wer Sie aus der Gruppe der Professor(inn)en als Mentorin oder Mentor bei Ihrer Habilitation begleitet.

    Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Habilitationsverfahren an der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik können Sie § 2 der gültigen Habilitationsordnung entnehmen. In § 3 wird erläutert, welche Habilitationsleistungen Sie erbringen müssen (Habilitationsschrift, studiengangsbezogene Lehrveranstaltung, wissenschaftlicher Vortrag und Kolloquium).

  • Schritt 2: Einreichen der Habilitationsschrift und Antrag auf Zulassung zur Habilitation

    Sobald Sie Ihre Habilitationsschrift fertiggestellt haben und abgeben möchten, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation und damit auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens an die Dekanin oder den Dekan stellen und alle Unterlagen laut § 4 der Habilitationsordnung in der Dekanatsgeschäftsstelle einreichen. Der Fakultätsrat wird im nächsten Schritt gemäß § 5 Abs. 1 eine Habilitationskommission für Ihr Verfahren einsetzen.

    An der Fakultät für Elektrotechnik und Informatik berücksichtigt er dafür das Votum einer Vorkommission, die von der Professor(inn)enrunde des zuständigen Bereichs eingesetzt wird (laut Fakultätsratsbeschluss vom 11.6.2012). Besprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer Mentorin bzw. Ihrem Mentor, wann Sie den Antrag auf Zulassung planen, damit diese oder dieser vorher die Einrichtung der Vorkommission in die UP-Runde anstoßen kann.

  • Schritt 3: Bilden der Habilitationskommission und Begutachten der Habilitationsschrift

    Die Habilitationskommission wird über die Eröffnung Ihres Verfahrens entscheiden (§ 6) und mindestens zwei habilitierte oder gleichwertig qualifizierte Gutachter/-innen zur Beurteilung der Habilitationsschrift bestellen (§ 7). Die Gutachten sollen nach ca. 3 Monaten vorliegen.

  • Schritt 4: Auslage der Habilitationsschrift und der Gutachten

    Die Gutachten sowie die schriftliche Habilitationsleistung werden für 4 Wochen im Dekanat zur möglichen Einsichtnahme für die Mitglieder der Habilitationskommission und die Mitglieder des Fakultätsrates sowie die übrigen Angehörigen der Professorengruppe der Fakultät und die dort tätigen Privatdozentinnen und Privatdozenten ausgelegt. Nach Ablauf der Einsichtnahmefrist entscheidet die Habilitationskommission aufgrund aller schriftlichen Gutachten über die Annahme oder die Ablehnung der Habilitationsschrift.

  • Schritt 5: Studiengangsbezogene Lehrveranstaltung, wissenschaftlicher Vortrag und Kolloquium

    Mit der Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung setzt die Habilitationskommission einen Termin für die studiengangsbezogene Lehrveranstaltung und deren Thema sowie einen Termin und das Thema für den wissenschaftlichen Vortrag mit anschließendem Kolloquium fest. Für beides können Sie Themenvorschläge machen (siehe § 8). Mit mindestens 2 Wochen Vorlauf erfahren Sie die Termine und Themen.

    Ihre studiengangsbezogene Lehrveranstaltung sowie Ihr wissenschaftlicher Vortrag und das Kolloquium finden hochschulöffentlich statt und dauern jeweils in der Regel 45 Minuten.

  • Schritt 6: Entscheidung über Habilitation und Lehrbefugnis

    Im Anschluss an das Kolloquium entscheidet die Habilitationskommission in nichtöffentlicher Sitzung über den Erfolg der studiengangsbezogenen Lehrveranstaltung und die Annahme oder Ablehnung des wissenschaftlichen Vortrags und des Kolloquiums. Abschließend trifft die Habilitationskommission eine Entscheidung über die Annahme Ihrer Habilitation und die Festlegung des Fachgebietes Ihrer Lehrbefugnis.

  • Schritt 7: Veröffentlichen der Habilitationsschrift

    Nach erfolgreicher Annahme der Habilitation müssen Sie die genehmigte Endfassung Ihrer Habilitationsschrift innerhalb eines Jahres veröffentlichen (§ 13). Informationen dazu finden Sie auf der Website der Technischen Informationsbibliothek (TIB). Die Veröffentlichung muss als Habilitationsschrift gekennzeichnet werden. Sie müssen diese der Dekanin oder dem Dekan anzeigen und ein gedrucktes Exemplar sowie die elektronische Fassung der veröffentlichten Habilitationsschrift in der Dekanatsgeschäftsstelle einreichen. Die TIB sendet dann eine Bescheinigung über die Veröffentlichung an die Fakultät. Sobald diese vorliegt, kann die Antrittsvorlesung stattfinden.

  • Schritt 8: Vollzug der Habilitation und Antrittsvorlesung

    Für den Vollzug Ihrer Habilitation werden Sie durch die Dekanatsgeschäftsstelle nun noch zur Abhaltung einer öffentlichen 45-minütigen Antrittsvorlesung aufgefordert. Alle Mitglieder und Angehörigen der Leibniz Universität Hannover werden hierzu durch die Dekanin oder den Dekan eingeladen (§ 11).

    Im Anschluss an die Antrittsvorlesung wird Ihnen die Habilitationsurkunde durch die Dekanin oder den Dekan überreicht. Durch die Aushändigung der Habilitationsurkunde wird die Habilitation vollzogen und Ihnen die Lehrbefugnis für das auf der Urkunde stehende Fachgebiet erteilt.

    Sie dürfen nun den Titel „Privatdozentin“ oder „Privatdozent“ (PD) führen und Ihren Doktorgrad um den Zusatz „habil.“ ergänzen.

Fragen zum Habilitationsverfahren?

M.A. Yvonne Vogelsang
Adresse
Appelstraße 11/11a
30167 Hannover
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