Übersicht über Ihr Studium
Modulkatalog und Vorlesungsverzeichnis
Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen
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Was ist der Modulkatalog und wozu brauche ich den?
Im Modulkatalog sind die Module und Lehrveranstaltungen verzeichnet, die Sie gemäß Ihrer Prüfungsordnung studieren können. Der Modulkatalog wird vor jedem neuen Semester geprüft. Die Studienkommission stellt fest, ob ein ordnungsgemäßes Studium ermöglicht wird. Alle im Modulkatalog verzeichneten Lehrveranstaltungen sind auch im Vorlesungsverzeichnis der LUH und in Stud.IP zu finden.
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Wie melde ich mich für eine Prüfung an?
Sie müssen sich zu jeder Prüfung in jedem Semester anmelden:
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.10. bis zum 31.10.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im WS vom 15.11. bis zum 30.11.
- Für Veranstaltungsbegleitende Prüfungen (VbP) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.04. bis zum 30.04.
- Für mündliche Prüfungen (MP) und Klausuren (K) ist der Prüfungsanmeldezeitraum im SoSe vom 15.05. bis zum 31.05.
Mit der auf der I-Bescheinigung mitgeteilten LUH-ID können Sie sich im Prüfungsveranstaltungssystem HIS POS QIS innerhalb der jeweiligen Meldezeiträume ihre Prüfungen online anmelden.
Studienleistungen werden nicht beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet. Je nach Dozent/-in wird die Anmeldung individuell geregelt.
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Was muss ich bei Änderungen in der Prüfungsordnung beachten?
Bitte beachten Sie: Zum Wintersemester 2022/23 gilt eine neue Musterprüfungsordnung an der Leibniz Universität Hannover. Auch Ihre Prüfungsordnung wurde daran angepasst. Alle wichtigen Änderungen im Überblick finden Sie hier.
Bei Änderungen in der Prüfungsordnung werden Sie per Mail informiert. Darum ist es wichtig, dass Sie darauf achten, dass Ihre aktuelle Mailadresse beim Immatrikulationsamt hinterlegt ist. In der Regel werden alle Studierenden in die neue Version der Prüfungsordnung überführt.
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Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Für die Anmeldung der Masterarbeit stellen Sie einen Antrag auf Zulassung der Masterarbeit beim Akademischen Prüfungsamt. Für die Zulassung ist es erforderlich, dass Sie mind. 60 LP erworben haben.
Nach erfolgreicher Zulassung kann die Themenausgabe und somit die Bearbeitung der Masterarbeit erfolgen. Sie haben vier (bei experimentellen und empirischen Arbeiten sechs) Monate Zeit, Ihre Arbeit zu erstellen. Diese geben Sie schriftlich und zusätzlich in elektronischer Form bei Ihren Erst- und Zweitprüfenden oder im Sekretariat ab und lassen sich das entsprechende Formular unterzeichnen. Bitte sprechen Sie rechtzeitig ab, bei wem die Abgabe erfolgen soll. Das Formular müssen Sie im Anschluss direkt beim Akademischen Prüfungsamt abgeben.
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Welcher Prüfungsausschuss ist für mich zuständig?
Für den Master of Education ist der Prüfungsausschuss Lehramt an Gymnasien an der Leibniz School of Education zuständig.
Ordnungen für Ihren Studiengang
Ihre Ansprechpersonen


30167 Hannover




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