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Studien- und Prüfungsleistungen

Das Akademische Prüfungsamt ist für die Organisation von Prüfungen der Studiengänge zuständig. Dazu gehören: Prüfungstermine und Formulare, Prüfungsanmeldung, Erteilung von Zulassungen und Nichtzulassungen zu Prüfungen, Prüfungsrücktritt, Ausgabe der Notenspiegel, Annahme von Abschlussarbeiten, Fristenkontrolle und das Ausfertigen und die Aushändigung von Zeugnissen und Bescheiden.

Ihr jeweiliger Prüfungsausschuss (für Elektro- und Informationstechnik, Informatik oder Lehramt) ist für alles darüber Hinausgehende zuständig. Dort stellen Sie z.B. Anträge auf Fristverlängerung einer Arbeit oder klären, ob und wie Prüfungsleistungen anderer Studiengänge bzw. anderer Universitäten (z.B. bei Auslandssemestern) anerkannt werden können. Über die Prüfungsausschüsse werden auch die Anhörungsgespräche organisiert.

Klausurtermine

Die Klausurtermine werden auf den studiengangsspezifischen Seiten (Abschnitt Informationen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen) veröffentlicht

Hinweise zur Anwesenheitspflicht

Bei Vorlesungen und Übungen gibt es keine Anwesenheitspflicht. Studierende müssen also diese Veranstaltungen nicht immer besuchen. Dennoch ist es ratsam, immer anwesend zu sein, denn nur so erhält man alle wichtigen Informationen. Bei Seminaren, Proseminaren, Projekten, Laboren und Praktika gibt es eine Anwesenheitspflicht.

Falls Sie zu einem Termin mit Anwesenheitspflicht nicht kommen können, melden Sie sich bitte im Voraus bei dem / der Lehrenden ab.


ausgewählte Prüfungsformen

  • Ausarbeitung

    Ausarbeitungen sind selbstständige, wissenschaftliche Arbeiten zu einem vorgegebenen Thema. Sie beinhalten Aufgabenstellung, Problembehandlung, Ergebnisse und Schlussfolgerung. Als Ausarbeitung gelten Berichte, Exkursionsberichte, Praktikumsberichte, Projektberichte oder Protokolle.

  • Hausarbeit

    Eine Hausarbeit ist eine selbstständige verfasste schriftliche Arbeit einer fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung.

  • Klausur ohne Antwortwahlverfahren

    Eine Klausur ist eine schriftliche oder elektronische Arbeit unter Aufsicht.

  • Klausur mit Antwortwahlverfahren

    Eine Klausur ist eine schriftliche oder elektronische Arbeit unter Aufsicht. Klausuren können in Teilen nach dem Antwortwahlverfahren (z. B. Single-Choice, Multiple-Choice) durchgeführt werden.

  • Laborübung

    Eine Laborübung besteht aus einer Reihe von praktischen Versuchen oder Programmieraufgaben mit schriftlichen Ausarbeitungen (Versuchsprotokolle). In der Regel erläutern die Studierenden ihre praktische Tätigkeit, interpretieren die Resultate und setzen sie in einen fachwissenschaftlichen Bezug.

  • mündliche Prüfung

    Die mündliche Prüfung findet nichtöffentlich in Gegenwart einer oder eines Beisitzenden statt, die oder der selbst die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt. Wesentliche Gegenstände der Prüfungsleistung werden in einem Protokoll festgehalten. Studierende, die sich an einem späteren Prüfungstermin der gleichen Prüfung unterziehen wollen, sowie andere Mitglieder der Hochschule, die ein eigenes berechtigtes Interesse geltend machen, sind als Zuhörende bei mündlichen Prüfungen zuzulassen. Dies erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den beziehungsweise die zu Prüfenden. Auf Antrag des bzw. der zu Prüfenden sind die Zuhörerinnen und Zuhörer auszuschließen.

  • Präsentation

    Eine Präsentation umfasst die Aufbereitung eines vorgegebenen Themas mit Hilfe elektronischer Medien und gegebenenfalls die Darbietung im mündlichen Vortrag. Bei der Multimedia-Präsentation spielen die Medien im weitesten Sinne eine bedeutende Rolle, wobei der „Multi-Aspekt“ durch Stellwand, Poster oder Power-Point-Präsentation aber auch durch typische Musik- und Filmmedien im gegenseitigen Zusammenwirken erfüllt werden kann. Die Form der Präsentation und die Dauer des mündlichen Vortrags werden in Absprache festgelegt. Sieht die Anlage eine Präsentation mit Ausarbeitung (PR/A) vor, muss eine schriftliche Ausarbeitung die Präsentation ergänzen.

  • Referat

    Ein Referat umfasst:

    1. eine eigenständige und vertiefte Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstaltung unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur,

    2. die Darstellung der Arbeit und die Vermittlung ihrer Ergebnisse im Vortrag sowie in der anschließenden Diskussion,

    3. gegebenenfalls eine schriftliche Ausarbeitung.

  • Studienarbeit

    Eine Studienarbeit umfasst die Bearbeitung einer fachspezifischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung in theoretischer, experimenteller oder konstruktiver Hinsicht sowie die Darstellung und Erläuterung der erarbeiteten Lösungen in einer für die berufliche Tätigkeit üblichen Weise. Der Bearbeitungsumfang wird in der Anlage (in Monaten oder Zeitstunden) verbindlich festgelegt.

    Das Thema einer Studienarbeit kann von jeder Professorin oder jedem Professor der Bereiche Elektrotechnik oder Informationstechnik der Fakultät Elektrotechnik und Informatik vorgeschlagen werden.

    Das Thema der Projektarbeit wird von der oder dem Prüfenden nach Anhörung des Prüflings festgelegt. Die Aufgabenstellung und ein Bearbeitungszeitplan müssen mit der Ausgabe des Themas festliegen.

    Während der Anfertigung der Arbeit wird die zu prüfende Person von der oder dem Prüfenden betreut. Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung der Studienarbeit beträgt sechs Monate. Das Thema einer Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten acht Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

    Die Arbeit ist fristgemäß in zweifacher Ausfertigung bei der vom Prüfungsausschuss benannten Stelle abzuliefern; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Bewertung kann auch der Verlauf der Bearbeitung berücksichtigt werden. Die Arbeit ist in der Regel innerhalb von vier Wochen nach ihrer Abgabe zu bewerten.

  • Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP)

    Eine Veranstaltungsbegleitende Prüfung (VbP) befasst sich mit einer Fragestellung zu einer konkreten Lehrveranstaltung und wird semesterbegleitend zu dieser abgenommen. Eine VbP kann aus mehreren Teilprüfungen bestehen, die Anzahl ist auf vier Teilprüfungen zu begrenzen. Eine VbP kann aus den aufgeführten Prüfungsformen angeboten werden.

häufige Kursformen

  • Vorlesung

    In einer Vorlesung wird vor allem Theorie vermittelt. Meist finden Vorlesungen in einem großen Raum oder Hörsaal statt, in dem viele Studierende sitzen. Es gibt eine Dozentin oder einen Dozenten (ProfessorIn oder wiss. MitarbeiterIn des Professors), die/der an der Tafel oder mit Hilfe einer Präsentation den Vorlesungsstoff erklärt. In der Vorlesung lernen Sie den Klausurstoff, erhalten Informationen über die Inhalte der Klausur und zu Lernhilfen (Fachbücher, Scripte, Formelsammlungen usw.).

  • Hörsaalübung

    Hörsaalübungen finden ebenfalls in einem großen Raum mit vielen Studierenden statt. Anders als bei einer Vorlesung wird in einer Übung der Stoff aus der Vorlesung angewendet. Der Übungsleiter bzw. die Übungsleiterin rechnet an der Tafel Aufgaben durch, die Sie nachvollziehen und mitschreiben sollten. Anders als in einer Vorlesung können die Studierenden hier jederzeit Fragen stellen. Zeit, um selbst Aufgaben zu bearbeiten, ist in Hörsaalübungen allerdings meistens nicht.

  • Gruppenübung

    Gruppenübungen finden in Gruppen von höchstens 30 Studierenden statt. Meistens gibt es einen Übungszettel pro Woche, der während der Übung zusammen erarbeitet wird. Die Übung rechnen die Studierenden allein oder in kleinen Gruppen. Die Übungsleiter beantworten in dieser Zeit Fragen und stellen am Ende der Übung die Musterlösung vor.

  • Labor

    In einem Labor werden die in Vorlesung und Übung gelernten Inhalte praktisch angewendet. Die Studierenden bilden kleine Gruppen, in denen sie einen Versuch durchführen. Von dem Betreuer oder der Betreuerin erhalten die Teilnehmer vor jedem Versuch ein Skript zur Vorbereitung auf den Versuch. Zu Beginn des Labors findet fast immer ein Vortestat statt. Dabei möchte der Betreuer herausfinden, ob alle Teilnehmer gut auf den Versuch vorbereitet sind. Wenn sie nicht ausreichend vorbereitet sind, kann er Teilnehmer vom Versuch ausschließen. Anschließend folgt die Versuchsdurchführung. Dabei nehmen die Teilnehmer meist Messdaten auf, die sie später auswerten sollen. Die Themen können sehr unterschiedlich sein, z.B. eine Blackbox-Messung eines elektrischen Bauelements und Aufnahme der entsprechenden Kennlinie. Häufig sollen die Teilnehmer nach der Auswertung der Messdaten ein Versuchsprotokoll schreiben, in dem steht, was bei dem Versuch bearbeitet wurde und was die Ergebnisse sind. In einem abschließenden Nachtestat wird eure Leistung für den jeweiligen Versuch bewertet. Protokoll, Vortestat und die Mitarbeit in der Versuchsdurchführung werden für jeden Teilnehmer individuell bewertet. Ein Labor beinhaltet 8 bis 10 verschiedene Versuche, die die Studierenden bestehen müssen.

  • Studium Generale

    Das Studium Generale ist eine Bezeichnung für ein oder mehrere frei wählbare Kurse. Diese Kurse gehören eigentlich zu anderen Studiengängen. Die Kurse müssen entweder mit einer Prüfung abschließen oder ein Sprachkurs des Leibniz Language Centers sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Fachrats, wenn Sie nach „Studium Generale“ suchen.


detaillierte Informationen zu den einzelnen Studiengängen